Barrierefreiheit

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) sieht vor Internetangebote im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes zu gestalten.

Bei der Gestaltung und Umsetzung der Website www.sichere-ruhr.de haben wir uns daher bemüht, die Anforderungen der BITV zu erfüllen und somit jedem Zugang zum Internetangebot von Sichere Ruhr zu ermöglichen.

Texte und Graphiken

Die BITV sieht vor, dass Texte in einer einfachen und verständlichen Sprache verfasst werden müssen. Bei der redaktionellen Gestaltung haben wir uns daher um eine einfache Sprache bemüht, die für Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen verständlich ist. Zudem fordert die BITV, dass Texte und Graphiken auch ohne das Erkennen der Farben verständlich sind. Dies haben wir beispielsweise erreicht, indem nicht nur farbliche Abhebungen von Links gemacht wurden, sondern diese auch kursiv abgehoben wurden. Hierdurch heben sich innerhalb der Texte verschiedene Elemente auch ohne Farbgestaltung ab. Ebenfalls erklären sich die Illustrationen durch die verschiedenen Elemente selbst und benötigen die farbliche Gestaltung zum Erfassen der Inhalte nicht.

Technische Umsetzung

Die BITV fordert, dass jeglicher Inhalt nicht nur lesbar, sondern auch vorlesbar sein muss. Das bedeutet, dass die komplette Seite durch assistive Technologien erfassbar sein muss. Gemeint hiermit sind Screenreader, Bildschirmlupen, Spracheingabe-Software und weitere Technologien, die Menschen mit Behinderung beim Umgang mit Internetangeboten helfen. Diese technische Barrierefreiheit wurde bei der Gestaltung der Internetseite von Sichere Ruhr beachtet und weitestgehend umgesetzt. Sollten Sie dennoch auf nicht barrierefreie Inhalte stoßen, bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten, damit wir hier umgehend Abhilfe schaffen können.