Die Wasserrahmenrichtlinie – Nur eine weitere Vorschrift für Land und Kommunen?

Foto: Rania Lahdo
Foto: Rania Lahdo

Der Schutz von Wasser, der lebenswichtigen Ressource, muss ein wichtiger Bestandteil der Umweltpolitik sein. Dies wurde im Jahr 2000 in der EG-Wasserrahmenrichtlinie verankert – mit dem Ziel eine gute Wasserqualität aller europäischen Oberflächengewässer bis zum Jahr 2015 zu erreichen. Doch was meint dieser doch etwas schwammige Begriff „gute Wasserqualität“ denn überhaupt?

Eine „gute Wasserqualität“ meint laut Wasserrahmenrichtlinie einen guten ökologischen und chemischen Zustand aller natürlichen Oberflächengewässer. Dies wird unter anderem an biologischen Komponenten gemessen, die sich durch die Zusammensetzung und Dichte der Gewässerflora und –fauna, also den Wasserpflanzen, Organismen und dem Fischbestand bestimmen lassen. Des Weiteren spielen für die Beurteilung solche Komponenten eine Rolle, die sich durch Abflussverhältnisse, die Durchgängigkeit des Flusses, sowie die Strukturen des Flussbettes und des Ufers bestimmen lassen. Zudem werden chemische und physikalisch-chemische Parameter gemessen, wie die Temperatur, der Salz- und Sauerstoffgehalt und weitere Nährstoffverhältnisse. Sind alle diese Komponenten innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte, so spricht man von einer „guten Wasserqualität“ im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie.

Im Jahr 2004 zeigte sich in einer umfangreichen Bestandsaufnahme bereits, dass dieses Ziel ohne weitere Maßnahmen bis 2015 nicht zu erreichen ist – und das nicht nur in Europa, sondern weltweit. Neben den zahlreichen Flussprojekten, die sich  mit der Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer befassen, kann auch jeder Einzelne an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mitarbeiten.

Haushaltsabwässer sind – neben Industrieabwässern und Einleitungen aus der Landwirtschaft – eine Eintragsquelle der Verunreinigungen der Flüsse. Durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen kann jeder dafür sorgen, dass das Grundwasser und damit die Umwelt generell weniger belastet werden. Spurenstoffe aus Haushaltsabwässern, die zu Mikroverunreinigungen der Flüsse führen, können so deutlich vermindert werden. Der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger bei der Gartenpflege beispielsweise sorgt bereits in erheblichem Maße für einen besseren Umweltschutz. Darüber hinaus sollten Lösungsmittel, Chemikalien und Lackreste auf gar keinen Fall über das Abwasser entsorgt werden. Auch Problemstoffe wie Medikamente oder Batterien müssen fachgerecht entsorgt werden. Weitere Möglichkeiten liegen in dem Gebrauch von Produkten mit dem blauen Engel. Dieses Umweltzeichen weist umweltfreundliche Produkte aus. Ein sparsamer Gebrauch von Wasch- und Reinigungsmitteln, sowie die Benutzung von Recycling-Toilettenpapier bietet darüber hinaus eine Handlungsmöglichkeit. Geringer Aufwand, kleine Kosten, großes Ergebnis – denn der Gewässerschutz geht uns alle an. Oder nicht?

Schreibe einen Kommentar